Über die EU-Regelungen, die nach den im August 2006 geplanten Terroranschlägen in London, bei denen Flüssigsprengstoff in Flugzeuge geschmuggelt werden sollte, in Kraft getreten sind und nach welchen nur noch 100 Milliliter Flüssigkeit im Handgepäck mitgeführt werden durfte, wird nun wieder neu debattiert. Das Europaparlament verlangte vergangenen Mittwoch in Straßburg von der EU-Kommission, das Verbot zurückzunehmen, wenn es nicht für mehr Sicherheit sorge.  Und obwohl die Kommission aufgrund der neuesten terroristischen Gefahren in Deutschland und Dänemark ablehnend auf das Votum reagierte, gibt das Europaparlament nicht auf. Die Abgeordneten argumentieren mit unzähligen Klagen von Flugpassagieren, die teilweise stundenlang auf ausführliche Sicherheitschecks warten müssen, bevor sie ihre mitgebrachten Flüssigkeiten, darunter auch z. B. teure Parfums, abgeben müssen. Die deutschen Flughäfen beschlagnahmen jeden Tag flüssige Waren für eine Million Euro.

Unterstützung findet der Antrag auf die Prüfung der Bestimmungen in Deutschland bei den Grünen, den Liberalen und einigen Sozialdemokraten, denen zufolge es nicht ganz durchsichtig sei, ob das Verbot wirklich angemessen ist und der Sicherheit und dem Schutz vor Terroristen dient. Warum darf man z. B. keine Flüssigkeiten einpacken, die man im Duty-Free-Shop teuer erstehen kann?