Immer häufiger stellen Schulen fest, dass Eltern die Ferien ihrer Kinder wegen eines Urlaubs eigenmächtig verlängern
Die Sommerferien sind in allen Bundesländern zu Ende gegangen und offenbar waren sie für viele Schüler noch nicht lang genug. Wie in jedem Jahr blieben Tausende von Sitzen in vielen Klassenzimemrn an den ersten Unterrichtstagen des neuen Schuljahres ebenso unbesetzt, wie auch an den letzten Schultagen des alten Schuljahres. Wie aber kommt es, dass gerade vor und nach den Ferien (übrigens nicht nur ein Phänomen der Sommerferien) so viel Schüler dem Unterricht fernbleiben?
Ein bischen Licht in das Dunkel brachte jetzt nach einem Bericht von n-tv die Nürnberger Polizei bei einer Kontrolle am Flughafen Nürnberg. Dort wurden die Fluggäste von ankommenden Maschinen überprüft und über 100 Familien ermittelt, die offenbar ohne Abstimmung mit Lehrern oder Schulleitung, die Ferien Ihrer Kunder eigenmächtig verlängert haben. Auch die etwas fadenscheinigen Begründungen wie „Krankheit im Urlaub“ oder „Zustimmung der Schulleitung“ ließen sich schnell mit einem Anruf bei der betreffenden Schule oder der Aufforderung, ein ärztliches Attest vorzuzeigen, was es natürlich nicht gab, als müde Ausreden enttarnen. Letztendlich genügte meistens auch schon ein Blick auf die Reiseunterlagen, aus denen dann sehr schnell klar wurde, dass die Reisetermine von langer Hand so geplant waren.
Ganz offensichtlich ist das Fernbleiben in den Tagen vor und nach Ferienbeginn also gar kein Aufbegehren der Schüler selbst, sondern geschieht vielmehr mit Billigung – oder noch wahrscheinlicher – sogar auf Wunsch der Eltern. Dass es sich hierbei um kein Kavaliersdelikt handelt, zeigen die auf die Eltern zukommenden Bußgelder. In Deutschland herrscht eine Schulpflicht, der sich ohne Erlaubnis der Schulen kein Schüler entziehen kann – auch nicht, wenn die Eltern der Meinung sind, ein paar Tage werden schon nicht so schlimm sein.
Aber warum nehmen Eltern aller sozialen Schichten ihre Kinder bewußt für ein paar Tage aus der Schule? Beim Prüfen dieser Frage offenbart sich ein sehr grundsätzliches Problem aus der Reisebranche, das besonders Familien mit schulpflichtigen Kindern betrifft. Denn ein Blick in die Preisteile der Reisekataloge – oder auch in die online Preisabfragen bei den Reiseportalen – offenbart, dass grundsätzlich zu Ferienzeiten, also in der Zeit, in der Familien mit Kindern reisen können, die Preise am höchsten sind. Kaum sind die Ferien vorbei, sinken auch wieder die Preise. Eine Familie mit zwei oder mehr Kindern kann da bei der Wahl eines entsprechenden Reisetermins schnell einige Hundert Euro sparen.
Bei allem Verständnis für das Streben der Reiseveranstalter, Hotels und Fluggesellschaften nach den höchsten Gewinnen fragt man sich da natürlich schon, wo denn die so oft gepriesene Familienfreunflichkeit bleibt. Familien sind eine wichtige und umkämpfte Zielgruppe der meisten Veranstalter und gerne gibt man sich da nach außen, zum Teil sogar mit speziellen Familienkatalogen – besonders familienorientiert. Sicher gibt es dann auch immer schöne Angebote, die sehr gut für Familien mit Kindern geeignet sind – beim Blick auf die Preistabellen zu Ferienzeiten hört es dann mit der Familienfreundlichkeit jedoch meistens auf. Wirklich familienfreundlich, aber natürlich nicht so ertragreich, wäre es natürlich, wenn zur Hauptreisezeit der Familien auch die Preise entsprechend günstig wären. Wer weiß, vielleicht würden sich die Veranstalter bei familiengerechten Preisen zur Ferienzeit sogar zusätzliche Kunden erschließen, die sich ansonsten die Reisen nicht leisten könnten.
Bei allem Ärger als Verbraucher über die Preisgestaltung der Reisekonzerne sollte man aber dennoch nicht vergessen, dass das bewußte Schuleschwänzen nicht die richtige Lösung sein kann. Wer sich frühzeitig um seine Reisebuchung kümmert, dem bieten sich auch noch ein paar andere, „legale“ Möglichkeiten, die Urlaubskasse etwas zu entlasten. Sei es durch das Ausnutzen von Frühbucherrabatten oder Hotels mit hohen Kinderermäßigungen oder aber einfach durch die flexible Wahl des Abflughafens. Oftmals lassen sich vergleichbare Preisvorteile auch schon realisieren, wenn man bereit ist, von einem anderen Abflughafen innerhalb eines Bundeslandes zu starten oder besser noch von einem Abflughafen in einem Bundesland, in dem die Ferien noch nicht begonnen haben oder schon wieder zu Ende sind.
Ich finde den Beitrag zwar interessant und aufschlußreich, in manchen Fällen aber nicht relisierbar. Wir möchten sehr gerne in den Pfingstferien nach Ägypten/Hurghada fliegen. Wir wohnen in Baden-Württemberg. Wollten gerne zwei Wochen buchen. Man kann es nicht glauben. 14 Tage buchen einfach nicht möglich. Flüge von Montag bis Montag oder Donnerstag bis Donnerstag. Hallo ? Hat da einer an Familien gedacht. Sicherlich nicht ! Ausweich anderes Bundesland. Fehlanzeige. Hier gehts nicht um Preis einsparen, hier gehts um ein unmögliches Angebot…..Wir sind sehr enttäuscht und können nicht fliegen. Unsere Tochter würde entweder 2 Tage vor den Pfingstferien fehlen oder ein Tag danach…Ratlos !!!
Hallo Familie Schröder,
Sie beschreiben ein ärgerliches Phänomen, das sicher nicht nur Ihre Familie betrifft. Ein Blick auf die Ferientabellen für das nächste Jahr zeigt, dass in Baden-Württemberg die Pfingstferien in 2008 in den Zeitraum vom 13.05.-23.05.08 fallen. Grundsätzlich ist es bei 10 Tagen Ferien natürlich auch nicht möglich, für 14 Tage in den Urlaub zu fliegen, ohne mindestens einen Schultag zusätzlich „investieren“ zu müssen. Ärgerlich in diesem Fall ist aus unserer Sicht, dass der 13.05.08 auf einen Dienstag fällt und mit nur einem Ferientag mehr, ein zweiwöchiger Urlaub problemlos möglich wäre. Da kann man den Reiseveranstaltern in diesem Fall sicher keinen Vorwurf machen, sondern wohl eher den Kultusbehörden (bzw. den Ferienplanern in den Behörden). Wenn es in einzelnen Bundesländern schon längere Ferien für einzelne Zeiträume gibt (über Pfingsten ist Baden-Württemberg im Vergleich zu anderen Bundesländern da sicher etwas priveligiert), dann sollten diese wenigstens so gelegt werden, dass eine sinnvolle Urlaubsplanung möglich wäre. Auf einen Tag mehr (in diesem Fall der 12.05.) kann es da ja eigentlich nicht ankommen (den kann man zu anderen Ferienzeiten ja wieder „abknapsen“).
14 Tage Urlaub wären eigentlich nur von Samstag bis Samstag (10.05.-24.05.08) oder von Sonntag bis Sonntag (11.05.-25.05.08) möglich, wenn Ihr Nachwuchs vielleicht den Montag (12.05.) von der Schule zusätzlich frei bekäme. Alle weiteren Kombinationen mit 14 Tagen würden dann noch weitere „schulfreie“ Tage nach sich ziehen müssen.
Wir haben gerade einmal in unserer Angebotsdatenbank Ihre Eckdaten vorgegeben (Abflug Stuttgart, Reiseziel Ägypten/Hurghada, Frühester Hinflug 10.05.08; spätester Rückflug 25.05.08, Reisedauer 2 Wochen). In der Ergebnisliste werden dazu im Augenblick noch verschiedene Abflüge am 11.05. (Sonntag) und 12.05. (Montag) angezeigt (wobei der 12.05. ja eigentlich schon zu spät wäre). Vielleicht probieren Sie die Suche einfach einmal aus und finden dann doch noch das Passende (auch ab München und Basel werden für den 11.05. noch Angebote angezeigt, ebenso ab Frankfurt). Auf der rechten Seite finden Sie auch eine Schnellsuchmaske, über die Sie die meisten Vorgaben auch selbst machen können, ansonsten finden Sie hier auch ein ausführliches Buchungsanfrageformular, in dem Sie noch weitere Vorgaben machen können.
wir würden gerne pfingsten nach thailand zu unserer sehr kranken großmutter fliegen.Wir möchten nun gerne wissen ob überhaupt die möglichkeit besteht eine zweitägige verlängerung der ferien zu bekommen da der flugpreis dann wesentlich geringer ist.Und was würde uns ein eventuelles strafgeld kosten? wi8r hoffen auf antwort
familie mit 3 kindern
Liebe Frau Nimar,
die Entscheidung über eine Verlängerung der Ferien bzw. eine Beurlaubung Ihrer Kinder für einige Tage von der Schule können Sie nur gemeinsam mit der Schule/Schuldirektion treffen. Ohne Zustimmung der Schule würde es sich um ein unerlaubtes Fernbleiben von der Schule handeln.
Hinsichtlich der Höhe von Ordnungsgeldern in solchen Fällen liegen uns leider keine genauen Informationen vor. Das liegt wohl auch im Ermessen der jeweiligen Statdverwaltung. In einmaligen Fällen wird es sicher nicht gleich ein Bußgeld geben. Grundsätzlich besteht aber seitens der Schulbehörden die Möglichkeit, Bußgelder bei Schulpflichtverletzungen zu verhängen.
Die beste Lösung in solchen Fällen ist sicher immer, das Gespräch mit der Schulleitung zu suchen. Vielleicht trifft man dort ja auf einen verständnisvollen Schulleiter, der in begründeten Einzelfällen auch einmal „ein Auge zudrückt“.
Wir hatten dieses Problem bei der Abschlussprüfung 2010 in Deutsch verlängerung der Ferien tage mit Bußgeld
vielleicht sollte man mal im benachbarten Ausland schauen wie es da aussieht? Haben letztes Jahr in Holland gebucht und zur deutschen Ferienhauptsaison rund 25% gegenüber vergleichbaren deutschen Angeboten gespart…. , denn in Holland war dort „Vorsaison“
Als Berufstätiger Bürger, der in diesem Staate seine Steuern zahlt (und nicht zu knapp) nehme ich mir die Freiheit heraus, da zu sparen, wo ich kann. Da gehört es für mich dazu auch mal einen Schultag meiner Kinder zu „verpassen“. Apropos Schulpflicht: Bei so vielen Stunden Unterrichtsausfall (Lehrerfortbildung, Krankheit usw.) den es im Laufe eines Schuljahres gibt, sollte ein Tag doch wohl zu verschmerzen sein.