Ein Karton mit Schnecken hat in Frankreich zu einer Welle der Empörung gegenüber der französischen Staatsbahn SNCF geführt. Ein Mann, der im Mai mit einem Hochgeschwindigkeitszug des Unternehmens fuhr, musste für seine in einem Karton mitgeführten lebendigen Schnecken doch tatsächlich ein Tierticket in Höhe von 5, 10 Euro lösen. Aufgrund des großen Medientrubels hat die Bahngesellschaft jetzt die Gebühr zurückerstattet, beharrt jedoch darauf, dass das Vorgehen der Schaffnerin rechtens war.
5,10 Euro müssen Reisende laut der Gebührenordnung des SNCF bezahlen, wenn sie Tiere unter sechs Kilogramm in Körben oder Taschen transportiert werden, für größere Exemplare muss gar ein halber Fahrschein gelöst werden. Laut Reglement war die erhobene Gebühr für die Schnecken also rechtens. Wie weit diese Vorschriften verfolgt werden müssen ist aber fraglich, ansonsten müssten auch Angler, die ihre in Dosen verpackten Maden mitführen, künftig zur Kasse gebeten werden.