Flugangst kann vielerlei Gründe haben und auch die Varianten mit dieser umzugehen, sind von Passagier zu Passagier zu verschieden. Während einige auf Meditation oder möglichst viel mediale Ablenkung setzen, „bekämpfen“ dritte ihre Furcht mit Medikamenten. Besonders beliebt ist allerdings auch der Griff zum Alkohol. Mit ein paar Promille im Blut lassen sich die Flugstrapazen doch weitaus problemloser ertragen.
Zu tief sollte vor Betreten des Flugzeuges allerdings nicht ins Glas geguckt werden, denn egal ob aus Angst oder aus purem Genuss: wer sichtlich angeheitert an Bord einer Maschine gehen möchte, muss damit rechnen, abgewiesen zu werden und die entstehen Kosten selbst zu tragen. So entschied es zumindest, nach einem Bericht von „ReiseRecht aktuell“, das Amtsgericht Rostock: nachdem zwei angetrunkenen Passagieren am Airport München der Bordzutritt verweigert wurde, klagten diese auf Erstattung der zusätzlich entstandenen Kosten.
Das Gericht lehnte dies allerdings ab, da der Supervisor aus Sicherheitsgründen, in Rücksprache mit dem Piloten und aus Rücksicht auf die restlichen Passagiere gehandelt hatte.