Aufgrund der weltweit angespannten Sicherheitslage verändert sich das Reiseverhalten deutlich – Urlauber bevorzugen wieder eher klassische europäische Urlaubsländer und setzen dabei vermehrt auf das Auto. Das führte 2016 bei der ADAC-Rechtsschutz Versicherungs-AG zu rund zehn Prozent mehr Rechtsstreitigkeiten im Ausland. Die Gesellschaft betreut jährlich einige tausend Auslandsfälle.
Auch bei den zehn ADAC-Auslandsnotrufstationen der ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG haben sich die Verschiebungen im Reiseverhalten bemerkbar gemacht: Jährlich gehen dort über 740.000 Hilferufe ein. Die Zahl der Kfz-Schadenfälle in Europa stieg 2016 um rund sechs Prozent auf 195.000. Ebenso erhöhte sich die Zahl der Unfälle in Deutschland zugelassener Autos mit ausländischen Fahrzeugen im selben Zeitraum um neun Prozent auf 32.384 Fälle, so der Zentralruf der deutschen Autoversicherer (GDV).
Ohne Rechtsschutzversicherung kann das für die Betroffenen teuer werden: Geht es beispielsweise um einen Unfall und eine Schadensersatzforderung im Urlaubsland, muss der Geschädigte nicht nur mit Anwaltskosten, sondern oft auch mit Prozess- und Übersetzungskosten rechnen. Bei Streitigkeiten vor ausländischen Gerichten werden schnell mehrere Tausend Euro fällig, wie der Fall eines Versicherungsnehmers der ADAC-Rechtsschutz Versicherungs-AG zeigt: Der Autofahrer hatte eine Panne in Schweden, woraufhin eine lokale Werkstatt die Reparatur übernahm. Als die Reparatur schiefging, fanden sich die Parteien vor Gericht wieder. Da in Schweden, wie es oft im Ausland der Fall ist, die Anwaltstätigkeit nach Stunden berechnet wird, sind die Gebühren schwer kalkulierbar. Die Kosten der Streitigkeiten summierten sich am Ende auf 20.000 Euro, die der ADAC Verkehrs-Rechtsschutz für den Betroffenen übernahm.
Doch auch der Widerspruch gegen fehlerhafte oder offenkundig zu hohe Bußgelder kann Autofahrer viel Geld kosten. In vielen europäischen Ländern sind die Geldbußen für zu schnelles Fahren, Telefonieren am Steuer und Fahren unter Alkoholeinfluss deutlich höher als in Deutschland – daher kann sich ein Widerspruchsverfahren finanziell auszahlen. Ein Beispiel: Wer 20 Stundenkilometer schneller fährt als erlaubt, muss hierzulande 35 Euro Verwarnungsgeld bezahlen. In Schweden werden mindestens 250 Euro fällig, in Norwegen sogar mindestens 420 Euro. Besonders teuer ist das Handy am Steuer in den Niederlanden (230 Euro) und in Spanien (ab 200 Euro). (ADAC)