Schönstes Kaiserwetter, beste Schneeverhältnisse und eine frischpräparierte Piste – mehr braucht es nicht für den perfekten Wintertag in den Bergen. Mehr brauchte es aber auch nicht für Florian A., um an diesem Tag noch im Krankenhaus zu landen. Damit ist er kein Einzelfall. Laut des Versicherungsverbands Österreich müssen allein in der Alpenrepublik jährlich mehr als 52.000 Wintersportler nach einem Unfall stationär behandelt werden. Birgit Dreyer, die Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung), hat die wichtigsten Tipps zur richtigen Vorbereitung.
Tipp 1: Bergungskosten absichern!
Kommt es unterwegs auf der Piste zu einer Verletzung, wie etwa im Fall Florian, der sich bei einem Sprungversuch den Ellenbogen ausgekugelt und die Bänder gerissen hat, hilft oft nur eine aufwendige und häufig kostspielige Bergung. „Ein Helikopter-Einsatz kostet beispielsweise 80 Euro pro Minute und bei einer üblichen Bergungszeit von bis zu 60 Minuten geht das schnell in die Tausende“, erklärt Dreyer. Die anfallenden Kosten übernehmen viele Krankenkassen allerdings nur anteilig. Eine andere Möglichkeit sich hier abzusichern, wäre zum Beispiel eine private Reisekranken-Versicherung. Wichtig hierbei (da sich die einzelnen Policen teils stark unterscheiden): Die Such-, Rettungs- und Bergungskosten müssen explizit mit abgedeckt werden.
Tipp 2: Behandlungskosten und Rücktransport bedenken!
Dank der schnellen Reaktion seiner Freunde wurde Florian innerhalb kürzester Zeit ins Krankenhaus gebracht. Dort mussten die Ärzte sofort operieren, um die volle Funktionsfähigkeit seines Arms erhalten zu können. Nach einigen Tagen im Krankenhaus konnte er mit seinem Gipsarm nach Hause reisen. Für die Rettungsaktion, die Operation und den Krankenhausaufenthalt fielen Gesamtkosten von 8.149 Euro an. Doch Florian hatte Glück im Unglück: Er hatte bei seinem letzten Badeurlaub ein Jahrespaket für eine private Reisekranken-Versicherung abgeschlossen und musste daher die entstandenen Kosten nicht aus eigener Tasche bezahlen.
Anders wäre es gelaufen, wenn er nur eine gesetzliche Versicherung gehabt hätte. Zwar gibt es nach wie vor die EHIC – also die europäische Krankenversicherungskarte. Doch diese greift nur in EU-Ländern mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Und selbst hier werden die anfallenden Kosten nur bis zu einer bestimmten Höhe und für Behandlungen von festgelegten Vertragsärzten übernommen. „So können selbst in Ländern wie Österreich oder Italien für Reisende hohe Kosten entstehen. Patienten aus dem Ausland werden hier häufig als Privatpatienten behandelt. Die überhöhten Aufwendungen übersteigen oftmals die Kostengrenzen der Kassen und die Betroffenen müssen diese dann selbst tragen“, weiß die ERV-Reiseexpertin. Krankenrücktransporte werde von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen. Daher empfehlen Verbraucherschützer für jede Reise eine private Reisekranken-Versicherung abzuschließen.
Tipp 3: Reisedaten überprüfen!
Egal ob bei Neu-Abschlüssen oder bereits bestehendem Versicherungsschutz – es ist in jedem Fall ratsam, die entsprechenden Leistungen (noch einmal) zu überprüfen. Sprich: Wer ist mitversichert, wie lange darf die Einzelreise maximal dauern, welche Länder sind eingeschlossen, gibt es eine Selbstbeteiligung, wird auch ein medizinisch sinnvoller oder nur ein medizinisch notwendiger Krankenrücktransport übernommen? etc. Diese Fragen vorab zu klären ist wichtig, denn es reicht schon ein kleiner Zwischenfall beim Tagesausflug in den Bergen und der Schaden beziehungsweise die Kosten können in die Höhe schnellen. Wer sich nicht vor jedem Urlaub oder Kurztrip neu mit der Thematik beschäftigen will, schließt am besten eine Jahres-Reiseversicherung direkt bei einem privaten Anbieter ab.
Der ERV-Jahresschutz für eine Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung deckt alle Unternehmungen und Reisen ab – auch im Inland, wenn diese mehr als 50 Kilometer vom Wohnort entfernt sind. Die ERV übernimmt dann etwa die Such-, Rettungs- und Bergungskosten in Höhe von bis zu 10.000 Euro sowie sämtliche Arzt- und Behandlungskosten. Auch der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransport ist damit abgesichert. (ERV)