Im Jahr 2012 haben Bund und Länder gemeinsam beschlossen, den Ankauf von Hotelkontingenten der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung zu unterwerfen. Durch diese „Urlaubssteuer“ ist der Anteil der Reiseveranstalter und Reisebüros am Gewerbesteueraufkommen der Kommunen deutlich angestiegen. Das geht aus der aktuell vorgelegten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor. Der Anteil der Reiseveranstalter und Reisebüros am Gewerbesteueraufkommen der Kommunen hat sich vom Jahr 2011 auf 2013 nahezu verdoppelt. Der Deutsche Reise Verband (DRV) geht nach qualifizierten Schätzungen auf Basis von Informationen aus den Unternehmen davon aus, dass diese Zahlen seit 2013 weiter angestiegen sind.

„Die von der Bundesregierung vorgelegten Zahlen sind beunruhigend – denn sie bilden nur die Spitze des Eisbergs ab. Die tatsächliche Belastung für die deutschen Reiseveranstalter ist weitaus größer“, ordnet der Präsident des Deutschen Reiseverbands (DRV) Norbert Fiebig die Berechnungen ein. Denn nur die tatsächlich veranlagten Reiseveranstalter sind bisher erfasst. Das bisher erfasste Steueraufkommen kann daher nur als erster Indikator dafür gewertet werden, was wirklich an zusätzlicher Steuerbelastung auf die deutschen Reiseveranstalter zukommt.

Umfragen des DRV ergaben, dass 78 Prozent aller auf Gewerbesteuerhinzurechnung geprüften Veranstalter Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt haben. Von diesen haben 55 Prozent der Veranstalter die Forderungen beglichen – natürlich unter Vorbehalt. Die Zahlung erfolgte mit dem Ziel, die „Zinsfalle“ zu umgehen. Denn: Wird eine Steuerschuld nicht unmittelbar beglichen und nach Klärung durch die Gerichte doch der gesamte Betrag eingefordert, werden zusätzlich sechs Prozent Zinsen fällig.

Die Urlaubssteuer ist für viele Reiseveranstalter gleichbedeutend mit einer Kostenexplosion, die sie im schlimmsten Fall an den Ruin treiben kann. Laut DRV-Erhebungen ist ein Drittel der deutschen Reiseveranstalter (34 Prozent) überzeugt, zumindest Teile ihres Unternehmens ins Ausland verlagern zu müssen, wenn sich bei der Gewerbesteuerhinzurechnung nichts zum Positiven verändert. 62 Prozent geben an, sie werden voraussichtlich Mitarbeiter entlassen müssen. 24 Prozent rechnen damit, das Veranstaltergeschäft komplett aufgeben zu müssen
DRV-Präsident Fiebig resümiert: „Die Urlaubssteuer schwebt über der Reisebranche wie ein Damoklesschwert. Sie stellt die Reisewirtschaft vor so große Probleme, dass schnell eine politische Lösung gefunden werden muss. Der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung hat unserer Branche zugesagt, das Problem angehen zu wollen. Wir sind zuversichtlich, dass Herr Bareiß sich der Lösung der Problematik rasch annehmen wird.“

Hintergrund
Für Reiseveranstalter entstehen nach derzeitiger Rechtslage zusätzliche Gewerbesteuern. Und zwar immer dann, wenn sie etwa Hotelzimmer anmieten oder Übernachtungskontingente einkaufen. Denn die Vermittlung von Hotelleistungen wird steuerlich behandelt wie die Anmietung von Büroräumen oder Lagerhallen. Die Folge: Die Kosten der Touristikanbieter steigen. Urlaubsreisen werden teurer – für die Unternehmen und für die Endverbraucher. Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist derzeit ein Verfahren zu der Frage anhängig, das klären soll, ob die gewerbesteuerliche Hinzurechnung auch auf den Hoteleinkauf anzuwenden ist. (DRV)