Im Rahmen des Klimaschutzpaketes hat der Deutsche Bundestag heute (15.11.) auch die rückwirkend geltende Erhöhung der Luftverkehrsteuer beschlossen. Das bedeutet konkret, dass alle Abflüge ab dem 1. April 2020 einer erhöhten Luftverkehrsteuer unterliegen – und auch Flugbuchungen, die bereits getätigt wurden, sollen rückwirkend besteuert werden.
Daraus resultieren hohe Kosten für die deutsche Reisewirtschaft. Laut Berechnungen des Deutschen Reiseverbandes (DRV) beläuft sich die Mehrbelastung, die Veranstalter durch die erhöhte Luftverkehrsteuer tragen müssen, auf 28,5 Millionen Euro. Diese Zahl ergibt sich aus einer Hochrechnung für bis zum Jahresende gebuchte Reisen und bezieht sich explizit auf die deutschen Reiseveranstalter, die diese Kosten tragen müssten.
Der Bundesrat muss noch zustimmen
„Es ist ein Unding, dass der Bundestag den flächendeckenden Protest der Reise- und Luftverkehrswirtschaft ignoriert hat“, sagt der Präsident des DRV Norbert Fiebig. Die neue Regelung treffe Reiseveranstalter und Airlines hart und könne sie in wirtschaftliche Turbulenzen bringen. Die Länderkammer muss nun noch zustimmen. Sie wird sich voraussichtlich Ende November mit dem Gesetz befassen und kann noch ein Veto einlegen. „Deshalb muss der Deutsche Bundesrat nun eingreifen. Ich hoffe, dass hier mit Sachverstand entschieden wird. Denn: Politische Entscheidungen müssen verlässlich sein. Wenn Steuern rückwirkend angewendet werden, ist dieser Maßstab nicht erfüllt. Jetzt muss politisch nachgebessert werden.“
Kampagne „LuftFAIRkehrsteuer ohne Rückwirkung“ geht weiter
Um einen Kahlschlag bei Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern zu verhindern, hatten der Deutsche Reiseverband (DRV) zusammen mit dem Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) eine Mail- und Briefaktion mit dem Namen „LuftFAIRkehrsteuer ohne Rückwirkung“ gestartet, über die Tausende Mails und Briefe an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags gesendet wurden. Diese Kampagne geht nun in die Verlängerung. (DRV)