Ab sofort unterliegen alle Reisenden aller Herkunftsländer, die nach Malta einreisen, einer 14-tägigen Quarantänepflicht.
Reisende, die in Malta ankommen und weniger als 14 Tage bleiben, können mit ihrem Rückflugticket zurückreisen, sofern sie während der Quarantäne in Malta keine Symptome entwickeln.
Gästen unter Quarantäne steht frei, vor dem geplanten Abreisetag in ihr Herkunftsland zurückgeführt zu werden. Vorkehrungen werden über die Botschaft oder das Konsulat ihres Landes in Malta getroffen. Für die Rückreise ist wichtig, dass sie symptomfrei sind.
Die obligatorische Quarantäne wird durch regelmäßige Stichproben der Polizei überprüft und durchgesetzt. Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtung wird mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 € für jeden Verstoß belegt.
Die Regierung Maltas und die maltesischen Gesundheitsbehörden verfolgen aufmerksam die Situation zur Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19. Als Maßnahme zur Eindämmung der Erkrankung wurden bereits alle Luft- und Seereisen von und nach Frankreich, Spanien, die Schweiz und Deutschland ab Mitternacht zum 12. März 2020 eingestellt.
Frachtflüge, Wartungsflüge, humanitäre Flüge und alle anderen Flüge, die von den Gesundheitsbehörden von Malta genehmigt wurden, können eine Sonderregelung für den Betrieb beantragen.
Für aus Deutschland gekommene Urlauber, die sich derzeit auf Malta aufhalten und deren Rückflüge abgesagt wurden, gilt folgendes: Betroffene werden gebeten, der Deutschen Botschaft in Malta über die E-Mail-Adresse info@valletta.diplo.de ihre Kontaktdaten (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Nr. des Reisepasses oder Personalausweises, Tel.-Nr., E-Mail, Aufenthaltsort in Malta, Wohnsitz in Deutschland) sowie das ursprünglich geplante Rückflugdatum mitzuteilen und sicherzustellen, dass sie erreichbar sind. Näheres dazu finden Betroffene unter der Website der Deutschen Botschaft in Malta unter https://valletta.diplo.de/mt-de/service/-/2316780
Schweizer Reisende in Malta werden gebeten, das Auswärtige Amt (Foreign Affairs) in Valletta unter +356 2124 2191 zu kontaktieren.
Reisende aus Österreich, die sich derzeit in Malta befinden, können sich unter der Telefonnummer +356 2122 1597 und per E-Mail an austrianconsulatemalta@bianchi.com.mt an das österreichische Generalkonsulat in Ta‘ Xbiex, Malta wenden. In dringenden Notfällen ist das Generalkonsulat 24/7 unter +356 9947 3222 zu erreichen.
Wer eine Reise nach Malta nach dem 12. März 2020 gebucht hat, wird gebeten, sich mit seinem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen. Reisende in den betroffenen Ländern, die einen Flug nach Malta gebucht haben, sollen ihre Fluggesellschaft kontaktieren.
Zur Eindämmung von COVID-19 gelten zudem folgende Reisehinweise:
• Reisende in Quarantäne, die Symptome von Husten, Fieber oder Atemnot entwickeln, werden gebeten, die Covid-19-Notrufnummer unter (+356) 111 oder den maltesischen Gesundheitsdienst unter (+356) 21 32 40 86 anzurufen; optional richten sie eine E-Mail an covid19health@gov.mt, um sich auf COVID-19 testen zu lassen.
• Keinesfalls sollten Gäste, die befürchten, von COVID-19 betroffen zu sein, direkt ein Krankenhaus, Notaufnahmen, Gesundheitszentren oder andere Gesundheitseinrichtungen aufsuchen. Stattdessen werden sie dringend gebeten, das weitere Vorgehen mit dem ärztlichen Personal telefonisch abzusprechen, um so die Ansteckungsgefahr zu minimieren.
Die aktuellen Maßnahmen gelten zunächst unbefristet. Die Regierung prüft jedoch kontinuierlich, wie sich die Situation in den jeweiligen Ländern weiterentwickelt und welche Leitlinien die die Weltgesundheitsorganisation gibt.
Stets aktuelle Informationen stehen auf der Seite des Gesundheitsministeriums von Malta unter www.covid19health.gov.mt zur Verfügung. (FVA Malta)