Bei Verspätungen, Flugausfällen oder Überbuchungen stehen Fluggästen Entschädigungen bis zu 600 Euro zu, unabhängig vom Ticketpreis. Fluggasthelferportale wie EUclaim oder Flightright versprechen, gegen Provision die Rechte der Kunden gegenüber der Airline durchzusetzen. Portale wie Compensation2go oder EUflight kaufen die Ansprüche der Fluggäste auf und zahlen sofort einen Teil der Entschädigung aus. Die Zeitschrift Finanztest hat sechs Portale für Fluggastrechte getestet und rät, seine Ansprüche zunächst selbst bei der Airline geltend zu machen.
Auf ihren Webseiten stellen sich die Portale als bester Weg zur Entschädigung dar. Die Erfahrungen der Tester trüben dieses Bild. Von den 39 Passagieren, die sich an dem Test beteiligten, haben nur 17 von der Hilfe profitiert und Geld erhalten. Eine Testerin wartet seit November 2018 auf ihr Geld. Hinzu kommt: Fluggäste, die ein Portal einschalten, müssen bis zu 52 Prozent ihrer Entschädigung an das Portal abgeben.
Finanztest rät daher, die Entschädigung zunächst selbst bei der Airline geltend zu machen. Das kann bequem mit der kostenlosen Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW erledigt werden oder über die Online-Formulare der Fluggesellschaften. Lehnt die Airline eine Zahlung ab, sollte man seinen Fall online bei der Schlichtungsstelle Söp einreichen. Das Schlichtungsverfahren ist für Verbraucher kostenfrei. Viele Verfahren enden schnell und mit 100 Prozent Entschädigung für die Passagiere. Führt auch dieser Weg nicht zum Ziel, kann der Passagier immer noch zu einem Fluggastportal gehen.
Der Test Fluggastrechte findet sich in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter
www.test.de/fluggastrechte abrufbar. (Stiftung Warentest)