Ab dem 21. März 2020 um 0:00 Uhr werden alle Passagierflüge nach Malta ausgesetzt. Damit weitet das maltesische Gesundheitsministerium die bereits bestehende Entscheidung aus, Luft- und Seereisen von und nach Frankreich, Spanien, der Schweiz und Deutschland einzustellen.
Ausnahmen gelten für Fracht-, Überführungs- und humanitäre Flüge sowie solche, die der Rückführung von Reisenden dienen. Darüber hinaus erteilen die Gesundheitsbehörden von Malta Sondergenehmigungen im Einzelfall.
Weiterhin gilt für Reisenden aller Herkunftsländer, die bis zum 21. März 2020 nach Malta einreisen, eine 14-tägige Quarantänepflicht.
Die aktuellen Maßnahmen gelten zunächst unbefristet. Die Regierung prüft jedoch kontinuierlich, wie sich die Situation in den jeweiligen Ländern weiterentwickelt und welche Leitlinien die die Weltgesundheitsorganisation gibt. (FVA Malta)