Zur Hauptreisezeit in den nächsten Wochen werden wieder Millionen Touristen in die Urlaubsregionen in aller Welt ausströmen. Nicht wenige davon möchten auch nach dem Urlaub gerne noch eine Erinnerung an die schönsten Woche des Jahres mit in die Heimat nehmen – sei es für sich selbst oder auch für Freunde oder Verwandte, die daheim geblieben sind. Leider wissen viele Urlauber nicht, dass nicht wenige der Souvenirs illegal sind und gar nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Die Umweltschutzorganisation WWF hat daher einen aktuellen Souvenir-Ratgeber herausgegeben, mit dessen Hilfe sich die Urlauber schnell und einfach über den Status einzelner Souvenirs informieren können. Der Ratgeber wendet sich dabei in erster Linie an diejenigen Reisenden, die nicht gezielt sondern aus Unwissenheit zu den falschen (weil illegalen) Souvenirs greifen. Denn auch bei der Einfuhr von geschützten Souvenirs gilt „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“.
Für manche Souvenirs mögen die Schutzbestimmungen nicht unbedingt auf der Hand liegen, bei anderen wiederum sollte auch dem Laien klar sein, dass diese nicht so ohne weiteres eingeführt werden dürfen. Vor allem bei bedrohten Arten sollte jedem Urlauber klar sein, dass diese ausschließlich in ihrer Heimat richtig aufgehoben sind und nicht im Wohnzimmer oder heimischen Terrarium. Wer sich nicht daran hält, darf sich nicht wundern, wenn ihm bei der Rückkehr nach Deutschland am Flughafen die Artenschutz-Spürhunde auf die Schliche kommen, die gezielt vom Zoll eingesetzt werden und nach illegalen Produkten aus bedrohten Pflanzen und Tierarten schnüffeln. Wer also auf „Nummer Sicher“ gehen möchte und vor allem nicht gegen den Artenschutz verstoßen möchte (was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte), sollte sich den WWF-Souvenirratgeber oder auch die Zoll-Reisebroschüre bereits vor dem Kauf des einen oder anderen exotischen Mitbringsels zu Gemüte führen.