Ein umgebauter Badekarren mit der markanten Aufschrift „facebox“ zierte seit zwei Jahren den Kurplatz von Norderney. Einheimische und Gäste konnten darin per Videobotschaft ein persönliches Bekenntnis zu „ihrer“ Insel abgeben und der ganzen Welt mitteilen, warum sie Norderney besonders schön finden. Die Videos wurden dann auf YouTube und Facebook hochgeladen. Zumindest mit dem Namen „Facebox“ ist es jetzt allerdings vorbei, denn die Ähnlichkeit bezüglich des Namens und der Schreibweise war den Anwälten des größten sozialen Netzwerks der Welt dann doch zuviel und sie ließen die weitere Nutzung jurstisch verbieten.

Für die Marketingverantwortlichen der Nordseeinsel ist die juristische Schlappe allerdings kein „Beinbruch“. Sie wollen das Videokonzept in dem Badekarren, in dem täglich bis zu 30 Personen ihre zumeist positiven Botschaften hienterließen, weiterfahren und suchen jetzt einen neuen Namen dafür. Außerdem war das mediale Echo der juristischen Auseinandersetzung gewaltig und bescherrte der Insel noch einen weiteren positiven PR-Effekt. Bei einem solch ungleichen Kampf – klein gegen groß – kamen sicher auch noch einige zusätzliche Sympatiepunkte bei potentiellen deUrlaubsreisenden dazu.