Die ADAC Versicherung AG warnt erneut vor falschen Pannenhelfern, die sich als Gelbe Engel ausgeben und Reisenden viel Geld für Abschlepp- und teils unnötige Werkstattleistungen abknöpfen. Außer in Ungarn und Serbien sind die Betrüger jetzt auch vermehrt in Bulgarien, Kroatien und Slowenien aktiv. Dazu sind die Slowakei, Litauen und Polen betroffen.
Um die Urlauber in die Falle zu locken, nutzen die Betrüger Fahrzeuge in der farblichen Gestaltung der Pannenhilfe-Autos, mit dem Logo des Clubs oder der Aufschrift „Im Auftrag des ADAC“. Auch das Personal tritt im Gewand der ADAC Straßenwachtfahrer auf. Aber: Im Ausland betreibt der ADAC keine eigene Straßenwacht-Flotte und die dortigen Vertragspartner dürfen weder auf ihren Fahrzeugen noch an Werkstätten ADAC Logos verwenden.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: In Norditalien ist ein Gelber Engel ganzjährig als Pannenhelfer für die ADAC Notrufstation tätig.
ADAC Plus-Mitglieder sollten daher folgende Hinweise beachten: Im Falle einer Panne außerhalb Deutschlands sollte grundsätzlich der Auslandsnotruf unter der Nummer 00 49 89 22 22 22 kontaktiert werden. Hier wird dann ein Pannenhelfer oder ein Abschleppdienst vor Ort vermittelt. Der „echte“ Pannenhelfer kennt die Mitgliedsdaten des Liegengebliebenen oder kann im Zweifelsfall die Daten abrufen, um so den Nachweis zu erbringen, dass er tatsächlich im Auftrag des ADAC handelt.
Besonders offensichtlich ist die Taktik vieler Betrüger, bereits an der Autobahn zu warten und direkt nach einer Panne aufzutauchen, um dem Hilfesuchenden ihre Dienste anzubieten. Anrufversuche der ADAC Plus-Mitglieder beim Auslandsnotruf können fehlschlagen, da die Kriminellen Störsender in ihren Fahrzeugen installiert haben, die das Telefonnetz unterbrechen und eine Mobilfunkverbindung unmöglich machen. In so einer Situation sollten Autofahrer ihr Fahrzeug abschließen, sich einige Meter entfernen und von dort den ADAC Auslandsnotruf kontaktieren.
Wenn die ADAC Versicherung AG die Betrüger, beispielsweise mittels Foto von Nummernschildern, identifizieren kann, wird mit Unterstützung des Partnerclubs immer Anzeige auf Unterlassung erstattet. Betrugsanzeigen können nur die Geschädigten erstatten. (ADAC)