In Italien müssen Kindersitze für Kinder bis zu einem Alter von vier Jahren seit dem 7. November 2019 per Gesetz mit einem Alarmsystem ausgestattet sein. Dieses soll automatisch eine Handy-Benachrichtigung verschicken, wenn ein Kind im Auto vergessen wurde. Hintergrund ist, dass in den vergangenen Jahren immer wieder Kleinkinder einen teils tödlichen Hitzeschlag erlitten haben, weil sie im Auto sitzen gelassen wurden.
Die Pflicht gilt für alle in Italien zugelassenen Fahrzeuge. Bei einem Verstoß werden zwischen 81 und 326 Euro sowie 5 Punkte im italienischen Verkehrsdeliktsystem fällig. Wer in Italien einen Mietwagen anmietet, sollte sich also im Vorfeld bei dem Vermieter erkundigen, ob für das Fahrzeug die speziellen Kindersitze vorhanden sind, auch wenn die Pflicht für die entsprechende Ausstattung beim Vermieter liegt. „Nach dem neuen Gesetz empfiehlt es sich für Mietwagenkunden in Italien nicht, eigene Kindersitze mitzubringen“, sagt Frieder Bechtel, „zumindest nicht für Kinder bis zu 4 Jahren.“ (billiger-mietwagen)