Das wurde auch Zeit: nach einer Untersuchung verschiedener Verbraucherschutzorganisationen im Auftrag der EU, haben alle Billigairlines von der Europäischen Union für ihre Preisauszeichnung die „gelbe Karte“ bekommen. Die Untersuchung brachte zu Tage, was Verbraucher schon längst wissen: der auf vielen Werbeprospekten oder Internetseiten ausgelobte günstige Preis für bestimmte Verbindungen ist am Ende fast nie realisierbar. Die bei der EU zuständige Verbraucherschutzkommissarin, die Bulgarin Meglena Kuneva, hat den Fluggesellschaften nun bis Ende Januar Zeit gegeben, vorhandene Missstände abzustellen.
Die Kritik der EU-Kommissarin umfaßt vor allem zwei Dinge: zum einen ist der auf den Werbseiten der Airlines ausgelobte Preis viel zu selten tatsächlich realisierbar und zum anderen sind in der Regel von den günstigen Preisen viel zu wenig Plätze auch verfügbar. Vor allem über die versteckten Sondergebühren dürften sich auch viele Fluggäste schon geärgert haben.
Gewöhnt hatte man sich ja fast schon an die üblichen (zusätzlichen) Steuern und Flughafengebühren. Teilweise war es ja auch fast schon einleuchtend, dass es sich hierbei auch für die Fluggesellschaften um Fremdkosten handelt, die diese 1:1 an die Kunden weitergeben müssen. Allerdings fehlte auch bei diesen, vielleicht noch nachvollziehbaren, Gebühren die wirkliche Transparenz, denn es ist keinem Kunden wirklich klar, warum die Steuern und Flughafengebühren für das gleiche Ziel bei verschiedenen Airlines oftmals unterschiedlich hoch waren und sind. Besonders ärgerlich ist es natürlich, wenn diese Gebühren den eigentlich günstigen Flug zum Teil mehr als doppelt so teuer wie ursprünglich angeboten, machen.
Auch das mit dem Flug ab Frankfurt oftmals der mehr als 100 Kilometer entfernet Flughafen Frankfurt-Hahn gemeint ist und der Flughafen Lübeck trotz seiner 60 Kilometer Entfernung bei einigen Airlines noch zu Hamburg gehört, mit dem Flughafen Düsseldorf häufig der 70 Kilometer entfernt Flughafen Düsseldorf-Weeze gemeint ist und vergleichsweise auch bei vielen ausländischen Flughäfen in die geographische Trickkiste gegriffen worden ist, haben wir manchmal vielleicht noch mit einem Schmunzeln bedacht.
Nun haben sich in letzter Zeit einige Airlines bzw. deren Manager allerdings zu wahren Kreativkünstlern entwickelt, wenn es darum geht, neue Gebühren zu erfinden. Und hier hört der Spaß dann langsam auch auf, wenn man sich als Kunde nicht völig „veräppelt“ vorkommen möchte. Egal ob eine Gebühr für bevorzugte Behandlung beim Einchecken (damit man sich früher als andere Gäste einen Platz im Flieger aussuchen kann), eine Gebühr für das Aufgeben eines Gepäckstücks (wer reist als Privatperson schon ganz ohne Gepäck), eine Gebühr für die Abfertigung am Flughafenterminal (nur wer komplett online bucht und eincheckt zahlt keine Gebühr, was allerdings auch nur ohne Gepäckaufgabe möglich ist), Gebühren für Gepäck von mehr als 15 Kilogramm, Bearbeitungsgebühr für Kreditkartenzahlung und so weiter… Je nach Airline ließe sich die Liste sicher beliebig verändern oder auch erweitern. Keinen Service bei besonders günstigen Flügen zu erhalten, versteht sicher jeder; für Selbstverständlichkeiten allerdings extra zur Kasse gebeten zu werden wohl nicht.
Von daher ist der Vorstoß der EU-Verbraucherschutzkommission sicher nur zu begrüßen – auch wenn dann am Ende manch ein „Billigflug“ vielleicht gar nicht mehr so billig ist. Wir dürfen gespannt sein, wie die vielen Billigairlines auf den Vorstoß der EU reagieren werden.