Die dänische Regierung hat die im Juni zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassene 6-Nächte-Mindestdauer für Urlaube im Land wieder abgeschafft. Somit sind ab sofort auch Kurzurlaube wie Städtetrips oder verlängerte Wochenenden an der Küste in Dänemark wieder möglich.
Geschäfte, Restaurants, Bars, Cafés, Einkaufszentren, kulturelle Einrichtungen wie Museen, Kunsthallen, Theater und Kinos sowie Schwimmbäder, Fitnesscenter, Freizeitparks, Aquarien, Zoos und botanische Gärten sind in ganz Dänemark im Zuge der Lockerung der Corona-Maßnahmen bereits wieder geöffnet.
Ab dem 22. August gilt in Dänemark eine Nasen-Mund-Schutzpflicht im öffentlichen Nahverkehr (ab 12 Jahren), dies umfasst Bus, Zug, Straßenbahn, Metro, Fähren und Taxen. Auf Bahnhöfen und Flughäfen gilt ebenfalls eine Nasen-Mund-Schutzpflicht. Im öffentlichen Raum gilt ein Abstandsgebot von mindestens einem Meter. (FVA Dänemark)