Neue Reiserichtlinien für Familien: ab dem 26. Juni 2012 benötigt jedes Kind bei Reisen ins Ausland ein eigenes Ausweisdokument. Eintragungen in den Reisepass der Eltern, wie sie früher möglich waren, reichen damit nicht mehr aus. Das gilt auch, wenn der Urlaub innerhalb der Grenzen der EU erfolgt.

Je nachdem, wohin die Reise geht und wie alt das Kind ist, kommen als Ausweisdokumente ein Reisepass, ein Personalausweis oder ein Kinderreisepass in Frage. Letzterer wird in der Regel für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr ausgestellt und ist sechs Jahre gültig. Bereits bei Neugeborenen muss er mit einem biometrischen Foto versehen sein.

Die neue Regelung tritt ab dem 26. Juni 2012 in Kraft und erfolgt auf Vorgabe der EU. Sie gilt ab verschiedenen Stichtagen (z.B. Österreich 15. Juni 2012) für alle Bürger der Europäischen Union. Informationen, welche Dokumente für einzelne Reiseländer im Speziellen benötigt werden, sind auf der Seite des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de in der Rubrik „Länder- und Sicherheitshinweise“ abrufbar.