Malta-Reisende können nun noch bequemer einreisen: Sie müssen sich vor ihrer Einreise nach Malta nicht mehr digital mit dem EU digital Passenger Locator Form (dPLF) anmelden. Zudem entfiel bereits am 2. Mai die allgemeine Maskenpflicht. Diese gilt nur in Flugzeugen. Großveranstaltungen, Events sowie soziale und kulturelle Aktivitäten jeglicher Art können also wieder uneingeschränkt wie in der Vor-Corona-Zeit stattfinden. Außerdem werden Länder nicht mehr nach roten und dunkelroten Zonen als Risikoländer unterschieden – dies vereinfacht die Einreise mit Zwischenstopp an Transitflughäfen.

Touristen ab einschließlich sechs Jahren, sowohl teilweise geimpft als auch ungeimpft, können seit dem 2. Mai auch ohne Quarantänepflicht nach Malta einreisen. Voraussetzung ist optional ein negativer Antigen-Schnelltest, der bei Ankunft nicht älter als 24 Stunden ist, ein PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein Nachweis über Genesung innerhalb des letzten halben Jahres bei Einreise. Kleinkinder unter sechs Jahren sind von jeglicher Test-, Nachweis- und Quarantänepflicht befreit. (FVA Malta)