April, April… bei dieser Meldung handelte es sich um einen kleinen Aprilscherz unserer Redaktion. Sie dürfen Ihr Deo natürlich weiterhin vor Flugreisen benutzen und es gibt keine „Schnüffelprobe“ an den Flughäfen.
Kaum hat sich die Diskussion um die Einführung von Nacktscannern an Flughäfen gelegt, erwartet Reisende eine neue Dimension der Kontrolle: die Geruchsprobe. Um Drogen und gefährliche Substanzen zu erkennen, werden am Flughafen demnächst sogenannte „Schnüffelproben“ von den Passagieren genommen. Da der flächendeckende Einsatz und die Ausbildung von Hunden zu teuer wäre, sollen speziell geschulte Fachkräfte mit ihrer Nase die Fluggäste „absuchen“.
Wer Verbotenes durch die Flughafenkontrolle schmuggeln will, tut dies zumeist am Körper, wohl wissentlich, dass Koffer und Gepäckstücke heut zu Tage gut durchleuchtet werden. Da Metalldetektoren jedoch Drogen oder explosive Stoffe nicht erkennen können, setzt man nun auf die Nase der Kontrolleure. Zukünftig wartet an den Airports ein sogenannter „Duffeur“ auf die Reisenden, der nach dem routinemäßigen Bodycheck einmal um den Passagier „herumriecht“. Die „Duffeure“ wurden von Parfümeuren in eigenen Lehrgängen ausgebildet, um ihr Geruchsorgan für verbotene Substanzen zu sensibilisieren.
Damit besonders starke Fremdgerüche die sensible Nase des Kontrolleurs nicht verwirren und die Schnüffelprobe schnell von statten geht, dürfen sich Fluggäste vor Antritt der Reise nicht mehr deodorieren. Ob diese Regelung auch beim Sitznachbar im Flugzeug auch Gefallen stößt, ist allerdings fraglich.