Terroristen und illegalen Einwanderern möchte die Europäische Union mit dem umfangreichen Einsatz biometrischer Daten beikommen. Bei der Zusammenkunft der Innenminister in Lissabon verlangten der deutsche Amtsinhaber Schäuble und der EU-Justizkommissar Frattini den Aufbau eines zentralen Ein- und Ausreiseregisters zur elektronischen Speicherung der Bewegungen von Nicht-EU-Bürgern. So sollen fälschungssicherere Ausweisungen mit zügigeren Kontrollen möglich sein. Außerdem ist auf diese Weise sofort erkennbar, ob jemand z. B. sein Visum überzogen hat.
Bewohnern der EU soll so etwas wie eine freiwillige Schnell-Identifizierung anhand biometrischer Informationen offeriert werden. Daneben sei laut Schäuble ein ebenfalls freiwilliges elektronisches Reisedokument sinnvoll, wie es etwa am Frankfurter Flughafen vorzufinden ist. Hier werden in einem Modellprojekt Passagiere, vor allem Vielflieger, durch einen Iris-Scan identifiziert, um schneller die Kontrollen passieren zu können. (Allerdings kann die schnellere und bequemere Kontrolle für die Inhaber elektronischer Reiseunterlagen eine strengere und zeitaufwendigere Kontrolle für die anderen Fluggäste zur Folge haben.)
Frattini fordert darüber hinaus, dass die europäischen Sicherheitsbehörden auf die Buchungsdaten von Passagieren, die von außerhalb der Europäischen Union einreisen, zugreifen können. Ob dieses von den USA übernommene System auch bei innereuropäischen Flügen gelten soll, ist noch unklar.
Fest steht: Ab dem 1. November wird der Reisepass aufgerüstet. Zwei elektronisch erfasste Fingerabdrücke, die auf dem Chip in dem Pass gespeichert werden und im Ausweis selbst nicht sichtbar sind, sollen für mehr Sicherheit sorgen. Mittels der maschinell verifizierbaren biometrischen Daten kann bei der Einreise zweifelsfrei festgestellt werden, ob Pass und Person tatsächlich zusammenpassen; eine Fälschung wird deutlich erschwert.
Während die Regierungen hoffen, Straftäter leichter verfolgen zu können, zeigen Datenschützer sich weniger enthusiastisch. Besonders die Frage, inwieweit die digitalen Informationen den Sicherheitsbehörden zugänglich gemacht werden sollen, stand zur Debatte. Laut dem neuen Passgesetz werden die Fingerabdrücke nun in den lokalen Passregistern nicht gesichert, sondern nach der Anfertigung des Ausweises gelöscht. Durch den Einsatz komplizierter technischer Sicherheitsmechanismen, wie etwa spezieller Lesegeräte mit Berechtigungszertifikaten, soll Missbrauch weitestgehend verhindert werden.