Mallorcas Freiluft-Partyzone ist in Gefahr: dem Ballermann droht ein Musikverbot. Das oberste Gericht der Balearen hat eine Entscheidung der Regionalregierung aufgehoben, nach der Musik in den Open-Air-Biergärten rund um den „Balneario N° 6“ zugelassen ist, wenn ein gewisser Lärmschutz gewährleistet wird.
Laut Urteilsbegründung war die Regionalregierung zu der Verordnung aus dem Jahre 2007 nicht berechtigt. Mit der Aufhebung des Reglements tritt rund um den „Ballermann“ wieder eine städtische Verordnung von 1988 in Kraft, die einen wesentlich strengeren Lärmschutz beinhaltet. Sobald sich auch nur ein Anwohner beschwert, könnte dies dein Musikverbot für den Ballermann und andere Strandbars und Biergärten nach sich ziehen.