Achtung an alle Eltern, die mit ihren noch nicht 16 Jahre alten Kindern einen Südafrika-Urlaub planen, damit Ihr vielleicht verliebter Nachwuchs Sie nicht unter Umständen in arge Bedrängnis bringt. Seit Ende des letzten Jahres gibt es in Südafrika ein Gesetz, das Küssen und Schmusen für unter 16-jährige verbietet, auch wenn dieses einvernehmlich geschieht. Da sich Südafrikas Teenager diese Einmischung in ihr Privatleben nicht gefallen lassen wollen, hat es schon die ersten Gegeninitiativen und öffentliches „Massenknutschen“ als Protest gegen das neue Gesetz gegeben.
Hintergrund des von Präsident Thabo Mbeki Ende des letzten Jahres unterschrieben „Sexual Offences Act“ ist das Bestreben der Regierung, mit einem Bündel von Maßnahmen härter gegen einvernehmliche und nicht einvernehmliche sexuelle Aktivitäten in dem Land vorzugehen. Während einige Ziele aus diesem Gesetz von den Bürgern begrüßt werden, wie zum Beispiel die Ergänzung der strafrechtlichen Definition der Vergewaltigung um die Gewalt gegen Männer (in Südafrika werden jedes Jahr über 50.000 Vergewaltigungen angezeigt), werden andere als schlichtweg überholt und lächerlich kritisiert. Das Ziel der Regierung, mit dieser Maßnahme eine Vorbeugung gegen Schwangerschaften Minderjähriger zu erreichen, erntete nur Hohn und Gelächter. Schließlich sei noch niemand nur vom Küssen schwanger geworden.
Es ist also zu erwarten, dass sich die Teenager in Südafrika noch eine ganze Weile mit Massendemonstrationen und kollektiven, öffentlichen Kußparties gegen dieses Gesetz zur Wehr setzen. Bisher sind auch noch keine Eingriffe der Gesetzeshüter gegen diese Demos bekannt geworden. Dennoch sollten alle Südafrikareisende dieses Gesetz zur Kenntnis nehmen und ihren Nachwuchs bei seinen Urlaubsflirtbemühungen im Auge behalten (bzw. ihre Töchter und Söhne entsprechend aufklären), damit diese nicht wegen des Verstoßes gegen das Kuß- und Schmuseverbot unter Umständen eine unfreiwillige Verlängerung des Südafrikaurlaubs erleben oder dieser wegen einer möglichen Geldstrafe unnötig teurer als geplant wird. Über das Strafmaß bei Verstößen ist uns leider noch nichts bekannt.