Zum 1. Juli 2024 startet Hamburg Airport ein neues, freiwilliges Lärmschutzprogramm: Damit unterstützt der Flughafen Wohnraumeigentümer in der näheren Umgebung beim Einbau von Schallschutzfenstern, Schalldämmlüftern und einer Fensterautomation. Gefördert werden Maßnahmen für Wohngebäude innerhalb bestimmter Schutzzonen in Hamburg, den Städten Quickborn und Norderstedt sowie der Gemeinde Hasloh. Seit dem ersten Lärmschutzprogramm im Jahr 1974 hat der Flughafen Hamburg bereits über 43 Millionen Euro in passive Lärmschutzmaßnahmen investiert. Das nun vorliegende freiwillige Lärmschutzprogramm 10 finanziert der Flughafen ausschließlich aus eigenen Mitteln.

 

„Als größter Flughafen in Norddeutschland sind wir uns unserer Verantwortung gegenüber den Anwohnerinnen und Anwohnern in Hamburg und Schleswig-Holstein bewusst, gerade in den sensiblen Tagesrand- und Nachtstunden. Deswegen investieren wir seit 50 Jahren in eigene, freiwillige Lärmschutzprogramme, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Unser Ziel ist es, eine Balance zwischen den touristischen und wirtschaftlichen Interessen der Region und dem berechtigten Ruhebedürfnis der Anwohner zu schaffen“, sagt Christian Kunsch, Vorsitzender der Geschäftsführung am Hamburg Airport.

 

Neue Fenster für besseren Schallschutz

Ab 1. Juli 2024 finanziert der Flughafen ausschließlich aus eigenen Mitteln Lärmschutzmaßnahmen für Wohngebäude im Umland: Das aktuelle Förderungsgebiet umfasst rund 4.400 Wohngebäude. Unterstützt wird der Einbau von Schallschutzfenstern mit einem Schalldämmmaß von 39 dB in Schlaf- und Kinderzimmern, wenn das Schalldämmmaß der vorhandenen Fenster niedriger als 35 dB ist. Hamburg Airport übernimmt 75 Prozent der Kosten für den Austausch, die übrigen 25 Prozent trägt der Eigentümer – gleiches gilt für den Einbau eines automatisch einstellbaren Fensterschließsystems sowie den Einbau von Schalldämmlüftern. Der Eigenanteil für den Eigentümerinnen und Eigentümer beträgt somit immer 25 Prozent der Kosten bzw. der Rechnungssumme. Das Programm endet spätestens am 30. Juni 2029.

 

Einfaches Antragsverfahren

Die Beantragung der Förderung ist unkompliziert: Es muss lediglich ein Formular ausgefüllt und mit den passenden Unterlagen beim Flughafen Hamburg eingereicht werden. Den Antrag kann man ab 1. Juli 2024 auf der Website online stellen und die erforderlichen Unterlagen hochladen. Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden, die sich innerhalb des 10. freiwilligen Fördergebiets befinden. Dieses besteht aus der umhüllenden Kontur der Tagschutzzone 1 und der Nachtschutzzone nach Fluglärmschutzgesetz von 2007, wo auch Teilbereiche der Städte Quickborn und Norderstedt sowie der Gemeinde Hasloh betroffen sind.

 

Seit 1974: Mehr als 43 Millionen Euro in Schallschutz-Förderung investiert

Der Hamburger Flughafen besteht seit über 113 Jahren – er ist damit der älteste Verkehrsflughafen, der sich noch immer an seinem Original-Standort befindet. Gegründet wurde er einst weit vor den Toren der Stadt. Im Laufe eines Jahrhunderts ist die Besiedlung dichter geworden, gleichzeitig ist der Luftverkehr gewachsen. Darum führt Hamburg Airport seit fünf Jahrzehnten freiwillige Lärmschutzprogramme durch, die kontinuierlich an die Bedürfnisse angepasst werden, um die unmittelbare Nachbarschaft vor Fluglärm zu schützen. Seit dem ersten Lärmschutzprogramm im Jahr 1974 hat der Flughafen Hamburg über 43 Millionen Euro in passive Lärmschutzmaßnahmen investiert. Mehr als 20.000 Haushalte konnten davon mit Schallschutzfenstern ausgestattet werden, über 10.000 Schalldämmlüfter wurden verbaut. (Flughafen Hamburg)