Es hört sich nach einem Scherz an: drei Einwohner der Insel Lesbos fordern einstweilige Verfügungen gegen die willkürliche Verwendung des Begriffs „Lesbe“ für homosexuelle Frauen in einer griechischen Schwulen- und Lesbenorganisation. Die Kläger, der Chefredakteur des konservativen Magazins „O Davlos“, Dimitris Lambrou, und zwei empörte Bürgerinnen der Ägäisinsel, möchten nicht, dass diese „eigenartigen Personen“ mit dem Namen ihres Geburtsortes in Verbindung gebracht werden.
Seit den 1960er Jahren wird die Bezeichnung „lesbisch“ synonym für weibliche Homosexualität eingesetzt, da die bedeutende griechische Dichterin Sappho, die schon in der Antike von Frauenliebe sang, von der Insel stammte. Inzwischen urlauben auf Lesbos jedes Jahr zahlreiche Lesben aus aller Welt – und der Großteil der hellenischen Inselbevölkerung freut sich über die touristische Einnahmequelle.
Am 10.6. wird das Gesuch auf eine einstweilige Verfügung in Athen verhandelt. Wenn das Gericht den Klägern Recht gibt, soll erst EU-weit und schließlich weltweit prozessiert werden – dann könnte man möglicherweise auf die Termini „urnisch“ oder „Urninden“ ausweichen, wie ehemals die Politiker, denen im Bundestag noch im Jahr 1988 die Benutzung der „Straßenausdrücke“ „lesbisch“ oder „Lesbe“ verboten war.
Demnächst wird wohl auch Sparta aufholen und den Ausdruck „spartanisch“ für „karg“ und „einfach“ untersagen. Und die Hamburger schieben dem Gebrauch ihrer Herkunftsbezeichnung für eine fettige Bulette einen Riegel vor, während die Engländer die „englische Krankheit“ (Syphilis) abschaffen.