Das wurde auch Zeit. Jahrelang konnten Fluggesellschaften mit günstigen Preisen werben, die kein Passagier tatsächlich jemals erzielen konnte. Insbesondere die Billigairlines griffen hier immer sehr gekonnt in die Marketing-Trickkiste und offerierten nicht selten innereuropäische Flüge für unter 10 Euro und teilweise sogar ganz umsonst. Bei genauem Hinsehen (oder auch Buchen) entpuppten sich diese Preise für die Verbraucher aber fast immer als Mogelpackung, denn für den beworbenen Preis waren die Tickets kaum zu erwerben, da in der Regel unterschiedlichste Gebühren auf den ausgelobten Ticketpreis berappt werden mußten. Damit ist nun Schluß, denn das Europaparlament hat nun eine Verordnung beschlossen, die wesentlich mehr Transparenz in die tatsächlichen Preise der Flugtickets bringen soll und gezielte Lockangebote verbietet.
So sollen Käufer von Flugtickets zukünftig auf den ersten Blick erkennen können, wie hoch der Gesamtpreis für eine Flugstrecke tatsächlich ist. Sämtliche definitiv anfallenden Zusatzkosten wie Buchungsgebühren, Steuern und Flughafengebühren oder sonstige Zuschläge müssen bei der Preisauslobung mit angegeben werden. Das Argument der Airlines, dass es sich bei den bisher ausgelobten Preisen um den Preis handelt, den die Fluggesellschaft für sich selbst veranschlagt und es sich bei den nicht ausgelobten Gebühren nur um „durchlaufende Posten“, die den Gesellschaften selbst in Rechnung gestellt werden, zählt dann nicht mehr. Das ist sicher auch gut so, denn diese Grenze verschwamm in letzter Zeit sowieso immer mehr. Zum tatsächlich zu zahlenden Gesamtpreis gesellten sich zunehmend Gebühren, die sehr wohl auch bei den Gesellshaften verblieben, wie beispielsweise Internt-Buchungsgebühren oder Kerosinzuschläge. Ein Taxifahrer kann ja schließlich auch nicht damit werben, die Fahrt von A nach B kostet nur 10 Euro, allerdings zzgl. 10 Euro Benzinzuschlag und 3 Euro Gepäckzuschlag…. Also hier haben die oft gescholtenen Parlarmentarier in Straßburg in der Tat mal eine sehr verbraucherfeundliche und sinnvolle Entscheidung getroffen.
Die neue Regelung soll in den nächsten Monaten in Kraft treten, einen genauen Zeitpunkt gibt es noch nicht. Nicht von der Endpreisauszeichnung betroffen sind übrigens Leistungen, die die Verbraucher tatsächlich zubuchen können (aber nicht müssen). Beispiele hierfür sind Reiseversicherungen oder zusätzliche Gepäckstücke. Leistungen hierfür müssen bzw. dürfen nicht in den Preisen enthalten sein. Somit soll es auch nicht mehr möglich sein, dass ein Anbieter beispielsweise Versicherungsleistungen schon automatisch in den Buchungsprozess integriert und berechnet. Die Verbraucher müssen solche Leistungen nun aktiv, als tatsächlich gewollt, anklicken.