Monatelang hatten sämtliche deutsche Fluggesellschaften unisono gegen die geplante Luftverkehrsabgabe im Rahmen des Sparprogramms der Bundesregierung protestiert. Von Wettbewerbsverzerrung war die Rede und von zu erwartenden Abwanderungen deutscher Kunden auf Flughäfen im benachbarten Ausland. Genützt hat es am Ende alles nichts. Die möglichen zusätzlichen Einnahmen von einer Milliarde Euro im Jahr vor Augen beschloß das Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf von Finanzminister Schäuble, der unter anderem die kritisierte Luftverkehrsabgabe enthält.
Damit wird das Fliegen von deutschen Flughäfen teurer. Zunächst für die Fluggesellschaften, bei denen die Abgabe direkt erhoben wird, aber in der unmittelbaren Folge auch für die Passagiere, auf die die Airlines die entsprechenden Abgaben umlegen werden. Je nach Flugdistanz liegt die Höhe der neuen Abgabe zwischen 8 Euro und 45 Euro pro Ticket. Für Kurzstreckenflüge (Inlandsflüge, alle EU-Ziele und Flüge in einem Radius von 2.500 Kilometern) werden acht Euro pro Ticket fällig, für Mittelstrecken 25 Euro und für Langstrecken 45 Euro. Eine vierköpfige Familie müßte für einen Urlaubsflug nach Ägypten demnach beispielsweise 100 Euro mehr bezahlen.
Im Gegensatz zu vielen anderen Entscheidungen erfolgte die Umsetzung bzw. Gültigkeit der Luftverkehrsabgabe in Rekordtempo. Sie gilt nämlich bereits seit dem 1. September 2010 für alle Flugbuchungen mit einem Abflug ab dem 1. Januar 2011. Damit hat das Kabinett Fakten geschaffen und will verhindern, dass jetzt noch schnell eine große Buchungswelle für Reisen im nächsten Jahr einsetzt.
Die Fluggesellschaften sind entrüstet und wettern gegen diese aus ihrer Sicht völlig verfehlte Politik und befürchten massive Umsatzrückgänge. Auch Reiseveranstalter werden ihre Preise in den aktuellen Katalogen für die nächste Sommersaison vermutlich noch anpassen müssen, wenn sie entsprechende Mehrbelastungen von den Fluggesellschaften in Rechnung gestellt bekommen.
Inwieweit sich das Finanzministerium mit der Luftverkehrsabgabe vielleicht sogar ein Eigentor geschossen hat, bleibt abzuwarten. Sollte es nämlich tatsächlich zu den von den Fluggesellschaften befürchteten Abwanderungen der Kunden zu ausländischen Flughäfen kommen und vielleicht sogar einzelne (ausländische) Airlines ihre Flugzeuge von deutschen Flughäfen abziehen, würde das zu deutlichen Umsatzeinbußen bei den Fluggesellschaften – mit entsprechend geringeren Steuereinnahmen bei Umsatzsteuer, aber auch von Körperschafts- und Gewerbesteuer – kommen. Im schlimmsten Fall wären sogar Arbeitsplätze betroffen. Die Diskussion über die Luftverkehrsabgabe dürfte noch nicht beendet sein.