Die Europäische Union hat eine neue Richtlinie verabschiedet, die Licht ins Dunkel der z. T. vollkommen beliebig festgesetzten Flughafengebühren bringen soll: Airportbetreiber müssen die Höhe der Abgaben für die Nutzung ihrer Infrastruktur künftig in Absprache mit den Fluggesellschaften definieren. So werden sowohl das Verfahren als auch die Berechnung der Gebühren vereinheitlicht und transparenter gestaltet.
In zwei Jahren müssen die Mitgliedsstaaten der EU die Bestimmung in nationales Recht umsetzen – dann werden konforme Vorgehensweisen zur Berechnung von Gepäckabfertigung, Start- und Landerechten, Passagiertransport, Lärmschutz etc. gefordert. Auf diese Weise soll das willkürliche Preisdiktat der marktbeherrschenden Airports unterbunden werden, da Kosten nicht zwischen unterschiedlichen Fluggesellschaften variieren dürfen. Das kann auch zu reduzierten Ticketpreisen führen: Passagiere werden beispielsweise vor überzogenen Gebühren für Starts und Landungen geschützt.
Die Richtlinien gelten für Flughäfen ab fünf Millionen Passagieren pro Jahr sowie für den jeweils größten Airport des Mitgliedslandes – europaweit sind insgesamt 69 und in Deutschland neun Flughäfen betroffen. Bei Billigairlines beliebte Regionalflugplätze wie Frankfurt/ Hahn oder Kleve sind von dem Prinzip „gleiche Gebühren für gleiche Leistung“ jedoch ausgeschlossen.