Das Klagen vor Gericht nach der Rückkehr aus dem Urlaub, ist für viele Reisende offenbar eine beliebte Freizeitbeschäftigung. Angeprangert werden die unterschiedlichsten Sachverhalte, ob das laute Rauschen der Wellen vorm gebuchten Zimmer mit Meerblick oder der krümelige Sand am Strand. Von Erfolg gekrönt sind solche Prozesse, mit denen sich die Gerichte immer häufiger befassen müssen, allerdings nicht in allen Fällen. Erst jetzt erteilte das Landgericht Düsseldorf Urlaubern eine Absage, die aufgrund zahlreicher russischer Gäste in einem Hotel an der türkischen Riviera einen Reisemangel beanspruchen wollten.
Mit Gästen anderer Nationalitäten müsse ein Reisender grundsätzlich rechnen, heißt es in der Urteilsbegründung (Aktenzeichen: 22 S 93/09). Die gelte auch dann, wenn über 80 Prozent der Hotelgäste Russen seien. Zudem sei die Einordnung des Verhaltens der russischen Touristen als „rüpelhaft“ und „unmöglich“ ein rein subjektives Werturteil, ohne Tatsachenkern. Auch den Reisepreis von in diesem Fall 589 Euro für zwei Wochen All-Inclusive-Urlaub bezogen die Düsseldorfer Richter in ihr Urteil mit ein. Wenn vom Veranstalter nicht anderes angegeben sei, müsse man bei solch einem Preis erhebliche Abstriche bei Hygiene und Komfort hinnehmen.