Schwere Unruhen erschüttern derzeit die viertgrößte Insel der Welt, Madagaskar. Das afrikanische Land, das sich in den vergangenen Jahren aufgrund seiner einzigartigen Tier- und Pflanzenwelt zunehmender Beliebtheit bei Touristen erfreute, wurde am gestrigen Montag unvermittelt zu einem Schauplatz zunehmender Gewalt. Eine friedliche Demonstration eskalierte zu Plünderungen mit Straßenschlachten, als sich der Zorn des Volks gegen den Staatspräsidenten Marc Ravalomanana entlud. Das Auswärtige Amt rät derzeit vor nicht unbedingt notwendigen Reisen in den Inselstaat ab.
Die Proteste, die eine kriminelle Eigendynamik entwickelten und in deren Verlauf es, laut Medienbereichten, zu drei Todesopfern kam, richteten sich gegen den Staatsführer Ravalomanana, der sein Amt laut Opposition zum Anhäufen eigener Reichtümer missbraucht hätte und diktatorische Tendenzen aufweise. In der Hauptstadt Antanarivo kam es zu Plünderung und Brandschatzung von Einkaufsmärkten und Medienzentren, die sich im Besitz des Präsidenten befinden. Momentan regiert in der Metropole das Chaos. Die Gewerkschaften des Landes haben darüber hinaus zu einem unbefristeten Generalstreik aufgerufen. Da die Entwicklung der Situation noch nicht absehbar ist, rät das Auswärtige Amt von allen Reisen nach Madagaskar, die nicht unbedingt notwendig sind, ab.
Erst am vergangenen Mittwoch, 21. Januar, wurde die Westküste Madagaskars verheerend vom Zyklon „Fanele“ getroffen. Mindestens 10 000 Menschen wurden durch den Wirbelsturm, der Geschwindigkeiten von bis zu 260 Stundenkilometern erreichte, obdachlos. Im Touristenort Morondava kämpft man noch immer mit den zerstörerischen Folgen des Unwetters, auch die Strom- und Trinkwasserversorgung ist in weiten Gebieten nicht mehr gewährleistet.
Sollte man daraufhin eine Reise nach M. im Februar absagen?
Deckt das eine Reiserücktrittsversicherung?
Hallo Herr Schwefel,
am sichersten ist es in Ihrem Fall, wenn Sie Ihren Reiseveranstalter kontaktieren. Oft bieten die großen Firmen bei Unruhen oder Unwetterschäden eine kostenlose Umbuchung zu anderen Reisezielen an und ziehen Fachleute zu Rate, die die Sicherheitslage in den Urlaubsgebieten realistisch beurteilen können.
Ob die Reiserücktrittsversicherung die Kosten für eine Stornierung übernehmen würde, ist ebenfalls abhängig vom gewählten Policeanbieter. In der Regel treten die Versicherungen jedoch nur ein, wenn der Reisende aus persönlichen Gründen (Krankheit, Arbeitsplatzverlust, etc.) eine Reise nicht wahrnehmen kann.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Infos ein wenig weiter helfen konnten.
Ihr Reisen-Experten-Team
Sehr geehrte Frau Deharde,
vielen Dank für Ihren Rat. Das Reisebüro haben wir schon kontaktiert, aber noch keine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
H.-P. Schwefel