Spannung, Spiel und Schokolade: das Überraschungsei sorgt in den Kindheitstagen zahlreicher Deutscher für so manch große Freude. Seit jeher ist das Ü-Ei fester Bestandteil im Süßwarensortiment eines Supermarkts und wenn die Großeltern mal wieder nicht wissen, was sie ihrem Enkel mitbringen sollen, können sie mit dem Ferrero-Produkt eigentlich nichts falsch machen.
Das schokoladige Ei bringt Kinderaugen zum Leuchten, doch in den USA scheint man der Süßigkeit mit integriertem Spielzeug nicht besonders aufgeschlossen gegenüber zu stehen: das Gesetz „Food, Drug and Cosmetic Act“ verbietet seit 1938 ungenießbare Objekte in Esswaren zu verstecken. Zudem warnt die Verbraucherschutz-Behörde der Vereinigten Staaten vor den Überrschungseiern, weil Kinder den Plastikinhalt, so wie die Schale verspeisen könnten. Aufgrund der unklaren Verhältnisse in den USA verzichtet Ferrero auf eine Vermarktung seiner Ü-Eier in den USA.
Einer Kanadierin waren diese streitbaren Gesetze wohl nicht bekannt und wurden ihr zum Verhängnis, denn Lind Bird wurde bei einer Routinekontrolle ihres Pkws an der amerikanisch-kanadischen Grenze kontrolliert und auf das Überraschungsei angesprochen. Die Zollbeamten wiesen sie darauf hin, dass ihr bei Einfuhr des U-Eis eine Strafe von rund 300 US-Dollar drohe. Diese musste sie zwar nicht zahlen, doch dafür erhielt sie ein Schreiben der US-Regierung mit einer siebenseitigen Anleitung darüber, wie man ein Überraschungsei richtig zu entsorgen hat