Der Tod ist ein unliebsames Thema, das ohnehin von den meisten Menschen im Alltag gerne verdrängt wird. Trotzdem ist auch ein Todesfall im Urlaub keine Seltenheit. Wer einen solchen Alptraum im Ausland erlebt, steht nicht nur unter der extremen emotionalen Belastung einen Angehörigen verloren zu haben, sondern wird zusätzlich mit einem großen organisatorischen und finanziellen Aufwand konfrontiert. Um im hoffentlich niemals eintreffenden Notfall nicht auf sich allein gestellt zu sein, ist es ratsam sich mit dem Thema zu befassen. Welche Anlaufstellen es gibt, welche bürokratischen Angelegenheiten abgewickelt werden müssen und wer dafür die Kosten übernimmt, weiß Birgit Dreyer, die Reiseexpertin der ERGO Reiseversicherung (ERV).
Erste Anlaufstellen vor Ort
Egal, ob im Resort oder auf einem Kreuzfahrtschiff: In der Ausnahmesituation eines Todesfalles sollten sich Betroffene umgehend an den Reiseveranstalter, das Hotelpersonal oder die Crew wenden. Diese sind für solche Fälle geschult und wissen, welche Maßnahmen in die Wege geleitet werden müssen. Veranstalter helfen dabei sprachliche Barrieren zu überbrücken und vor Ort steht oft eine psychologische Betreuung zur Verfügung. „Auch die deutsche Botschaft, das Konsulat und Organisationen, wie Horizont International und Transrep National sind wichtige Anlaufstellen“, weiß Birgit Dreyer. „Diese stehen Betroffenen mit professionellem Rat zur Seite, stellen beispielsweise den Kontakt zu seriösen Bestattern her und unterstützen bei der Beantragung und Anfertigung notwendiger Dokumente.“ Ebenso können sowohl Pauschalurlauber als auch Individualreisende mit der Hilfe ihrer Reiseversicherung rechnen, insofern diese einen Todesfall auf Reisen abdeckt.
Nächste Schritte: Was passiert im Todesfall?
Zu allererst wird ein Arzt konsultiert, der den Tod feststellt und in einer sogenannten Todesbescheinigung dokumentiert. Diese enthält wichtige Untersuchungsergebnisse, wie Todesart, Zeitpunkt und Ursache. Als nächstes muss ein Bestattungsunternehmen im Reiseland beauftragt werden, das sich bis zur Rückführung in die Heimat gemäß den gesetzlichen Reglungen und Hygienevorschriften um den Verbleib des Verstorbenen kümmert. Der Todesfall muss den Behörden des jeweiligen Urlaubslandes mitgeteilt werden. Die vom Arzt ausgefüllte Todesbescheinigung und der Personalausweis sowie die Geburtsurkunde und gegebenenfalls auch die Heiratsurkunde ist dem dortigen Standesamt vorzulegen. Erst dann werden Sterbeurkunde, Totenschein und eine ärztliche Bestätigung für die Möglichkeit der Rückführung ausgestellt.
Beauftragung der Bestattungsunternehmen
Da in den meisten Fällen der Verstorbene nicht im Reiseland bestattet wird, ist eine Rückführung erforderlich. Ein Bestattungsinstitut im Heimatland muss beauftragt werden, das den Verstorbenen bei der Ankunft empfängt und sich um den weiteren Verbleib und die Beerdigung kümmert. Dieses braucht die ausgestellte Sterbeurkunde auf Deutsch. Dafür muss einem zuständigen Standesamt im Heimatland das Originaldokument vorliegen, das dann übersetzt und ausgestellt wird. „Erst mit diesem Dokument darf ein Bestattungsunternehmen im Heimatland mit der Übernahme fortfahren“, weiß Dreyer. Darüber hinaus brauchen beide Beerdigungsunternehmen die originalen Reisedokumente des Verstorbenen sowie eine Kopie der Geburtsurkunde und eine Vollmacht zur Überführung. Reiseversicherungen, die den Todesfall abdecken, wie die ERGO Reiseversicherung, kümmern sich über einen zentralen Kontakt in Deutschland um die Bestattungsunternehmen sowie um die Ausstellung der erforderlichen Dokumente und übernehmen die Organisation der Rückführung.
Überführung und Bestattung
Zunächst stellt sich die Frage, ob eine Beerdigung im Sarg oder eine Urnenbeisetzung gewünscht ist. Beachtet werden sollte, dass eine Kremation beispielsweise in islamischen Ländern, wie in Ägypten oder der Türkei nicht erlaubt ist. Die Urne kann landesabhängig den Hinterbliebenen entweder direkt übergeben werden, wie es in Spanien der Fall ist, oder wird per Kurier oder im Flugzeug ins Heimatland transportiert. Wichtig: Nach deutschen Vorschriften darf die Urne nicht von den Hinterbliebenen im Flugzeug mit nach Hause genommen werden, sondern muss separat überführt und am Flughafen von einem Bestatter abgeholt werden. Das gilt auch für die Beisetzung im Sarg. In diesem Fall ist auch ein mehrsprachiger Leichenpass notwendig, der in der dafür zuständigen Behörde des Landes beantragt wird. Der Transport findet dann meistens im Flugzeug statt. „Des Weiteren muss das Bestattungsunternehmen im Reiseland eine Bestätigung über die Einsargung aushändigen“, weiß die Reiseexpertin. „Dies ist wichtig, da der Transport eines Leichnams nur unter strengen Vorlagen erlaubt ist, nämlich in einem undurchlässigen Zinksarg, der wiederum in einen Holzsarg gebettet ist, um einen Überdruck im Flugzeug auszuschließen.
Kosten und Absicherung
Neben der Trauer und dem organisatorischen Aufwand stehen Angehörige zusätzlich vor einem Berg hoher Kosten, denn die Bestattungsunternehmen im In- und Ausland, die Gebühren für die Beschaffung der Dokumente und die Überführung müssen finanziert werden. Aufgrund des schweren Sarges und der meist kurzfristigen Buchung des Fluges stellt vor allem der Rücktransport eine hohe Summe von mehreren tausend Euro dar. Dabei sind die Kosten abhängig von Faktoren wie der Entfernung vom Heimatland, den Frachtkosten der Airline sowie den landesüblichen Bestimmungen und Leistungen im Reiseland. Hinterbliebene werden weder von der gesetzlichen Krankenkasse noch vom Staat finanziell unterstützt, weshalb Verbraucherschützer zu einer privaten Auslandskrankenversicherung raten. „Ohne ausreichenden Versicherungsschutz tragen die Hinterbliebenen bei einem Sterbefall im Ausland die Überführungskosten selbst“, erklärt Dreyer. „Beim Abschluss einer Versicherung sollte deshalb unbedingt darauf geachtet werden, dass bei einem Todesfall die Rückführung abgesichert ist.“ Die genauen Leistungen finden Versicherungsnehmer in den jeweiligen Policen, in denen alle Konditionen, Voraussetzungen und die Erstattungssumme im Schadensfall festgehalten sind. (ERGO)