Dass man in Afrika -restriktive Kenia- auch mal Begegnungen mit wildlebenden Affen haben kann, sollte eigentlich niemanden überraschen. Einem deutschen Reisenden, der in dem afrikanischen Land in einen Hotel residierte, schien diese Tatsache allerdings nicht klar zu sein. Mit einer Banane in der Hand begab er sich vom Frühstück in sein Hotelzimmer und wurde unterwegs von einem wilden Affen „überfallen“ und gebissen. Zurück in Deutschland verklagte er den Reiseveranstalter.
Allerdings hat der Gebissene, dessen Wunde sich später entzündete und behandelt werden musste, keine guten Aussichten, Schadensersatz zu erhalten. Das Kölner Amtsgericht hat in der Sache zwar noch keine rechtsgültige Entscheidung getroffen, der vorsitzende Richter plädierte allerdings an den „gesunden Menschenverstand“ des Klägers. Zudem wies der beklagte Reiseveranstalter darauf hin, dass sich am Hotel englischsprachige Warnschilder befinden, die die Mitnahme von Speisen in den Außenbereich und das Füttern von Affen verbieten.